Es gibt verschiedene Bezeichnungen von Sachverständigen.
Hier werden beispielhaft vier verschiedene Bezeichnungen aufgeführt (Liste nicht vollständig):
1. Freier Sachverständiger
- gesetzlich nicht geschützt
- selbsternannte Sachverständige
- in der Regel beruflich qualifiziert
2. Amtlich anerkannter (Staatl. geprüfter) Sachverständiger
- kontolliert fortlaufend technische Systeme, Anlagen und Geräte
- überwiegend im Kfz- und baubeaufsichtlichen Bereich tätig
- u.a. Tätigkeiten im der Lebensmittelkontrolle
- für öffentliche Überwachungsfunktionen
3. Anerkannte Sachverständige
- von einer privatrechtlichen Institution anerkannt, z.B. ADAC
4. Zertifizierte Sachverständige
- sind von einer privatrechtlichen Institution zertifiziert, z.B. TÜV
- oder es liegt eine Personenzertifizierung nach ISO 9002 vor
- oft in der Bewertung von Kfz-Schäden, Gebäude und Grundstücke zu finden
5. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- rechtlich geschützte Bezeichnung
- überdurchschnittliche Kenntnisse auf dem entsprechenden Fachgebiet
- auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt
- wird von einer Kammer öffentlich bestellt und vereidigt
- werden aufgrund der Neutralität bevorzugt als Gerichtsgutachter beauftragt.