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Es gibt verschiedene Bezeichnungen von Sachverständigen.

Hier werden beispielhaft vier verschiedene Bezeichnungen aufgeführt (Liste nicht vollständig):

1. Freier Sachverständiger

- gesetzlich nicht geschützt
- selbsternannte Sachverständige
- in der Regel beruflich qualifiziert

2. Amtlich anerkannter (Staatl. geprüfter) Sachverständiger

- kontolliert fortlaufend technische Systeme, Anlagen und Geräte
- überwiegend im Kfz- und baubeaufsichtlichen Bereich tätig
- u.a. Tätigkeiten im der Lebensmittelkontrolle
- für öffentliche Überwachungsfunktionen

3. Anerkannte Sachverständige

- von einer privatrechtlichen Institution anerkannt, z.B. ADAC

4. Zertifizierte Sachverständige

- sind von einer privatrechtlichen Institution zertifiziert, z.B. TÜV
- oder es liegt eine Personenzertifizierung nach ISO 9002 vor
- oft in der Bewertung von Kfz-Schäden, Gebäude und Grundstücke zu finden

5. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

- rechtlich geschützte Bezeichnung
- überdurchschnittliche Kenntnisse auf dem entsprechenden Fachgebiet
- auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigt
- wird von einer Kammer öffentlich bestellt und vereidigt
- werden aufgrund der Neutralität bevorzugt als Gerichtsgutachter beauftragt.